Festa und die gesetzliche Buchpreisbindung

    • Offizieller Beitrag

    Mitten im Adventstrubel erhielten wir ein Schreiben eines Rechtsanwaltes, der uns mit einer Abmahnung droht. Manche Formulierungen auf unserer Webseite entsprechen nicht dem gesetzlichen Standard. Zum Beispiel: „Vorteilspreis“ gibt es nicht … usw.

    Also haben wir nun unsere Texte dementsprechend abgeändert, damit wir euch weiterhin „Vorteilspreise“ bieten können. Sie heißen jetzt eben Subskriptions- oder Serienpreise.

    Für euch ändert sich bei den Abonnements nichts. Abonnements sind ja nichts anderes, als eine fortlaufende Vorbestellung auf den nächsten Titel, der erscheint.


    Da man aber Subskriptionspreise nur 25 % günstiger anbieten darf als den regulären Verkaufspreis nach dem Erscheinungstermin sind wir nun gezwungen, den Abo-Subskriptionspreis der Extrem-Bücher von 9,99 Euro auf 10,49 Euro pro Buch zu erhöhen. Auch der Preis des Ekelpaketes erhöht sich von 55 auf 59 Euro, da wir hier einen „Serienpreis“ anbieten müssen.

    Das tut uns sehr leid, aber wir müssen uns an diese Vorgaben der Buchpreisbindung halten, auch wenn diese Bücher keine ISBN haben, nicht im VLB gemeldet sind und absolut kein Händler betroffen ist …


    Was ändert sich noch?

    Unsere Bücher der Reihen Pulp Legends, Festa Extrem, Lovecraft- Limited und Festa Special werden nicht mehr vor dem regulären Erscheinungstermin vorbestellbar sein. Diese gibt es vorab nur noch im Abo zum Subskriptionspreis und können erst ab dem Erscheinen zum regulären Preis bestellt werden.

    Unserer signierten Sammlerausgaben ist aber schon vorab durch das Abo zum Subskriptionspreis vergriffen.


    All diese Änderungen betreffen nicht unsere übrigen Reihen und Bücher, die normal mit ISBN auch im Buchhandel erscheinen. Dort sind ja wegen der Buchpreisbindung keine Vergünstigungen bei den Abos und Vorbestellern möglich.


    Es tut uns leid, aber dem mussten wir uns beugen, um keine Probleme zu bekommen, und hoffen auf euer Verständnis.

  • Kein Problem.

    Für den deutschen Amtsschimmel könnt ihr ja nichts.;)

    "Wahnsinn ist bekanntlich die Vorstufe zur Genialität. Ich persönlich bin da aber längst schon einen Schritt weiter." :D



  • Schon ok.

    Ihr liefert ja gute Bücher für einen besonderen Geschmack und ich denke da zahlen wir gerne das bisschen mehr, so lange die Ware weiterhin Top bleibt.

    Ihr könnt ja auch nix dafür wenn so die Vorgaben sind.

    Also ich, der die Extrem Reihe abonniert hat, sage: alles klar und macht einfach weiter so.

  • Das ist schon in Ordnung, wenn es laut dem gestzlichem Standard so sein muß, dann muß man es so machen, und wenn dadurch eben auch eine kleine Preiserhöhung nötig ist, dann ist es eben so, was wird in der heutigen Zeit nicht teurer.

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  • Mach dir keine Gedanken Frank. Ihr könnt ja nichts für diese Bürokraten-Wahnsinn... das ist ja echt unterste Schublade <X.


    Und durch ein Abo kann man ja immer noch "vorbestellen" ^^


    Aber das sowas gerade noch in der Weihnachtszeit eintrudelt... einfach unfassbar :thumbdown:

  • Unmöglich! Diese Abmahnanwälte habe ich gefressen...:cursing:

    Ansonsten schließe ich mich meinen Vorrednern an:

    Alles gut, Frank - die Vorgaben sind ja nicht auf Eurem Mist gewachsen. Und ich zahle lieber 50 Cent mehr für ein Extrembuch als dass Ihr einen um einiges höheren Betrag als Strafe zahlen müsst. :)

  • Für mich stellt sich die Frage warum ein wildfremder Anwalt auf die Idee

    kommt mit einer Abmahnung bezüglich des Buchpreisbindungesetzes zu

    drohen. Da steckt doch mit Sicherheit ein Konkurrenzverlag dahinter!!!!

    Frank hast du schon mal über das Thema Treuepunkte nachgedacht.

    z.B. Ein Punkt ein Euro, verechnungfähig mit einer der nächsten Bestellungen.

    Einmal editiert, zuletzt von Slayer ()

  • Vielleicht als Vorstufe dazu, letztlich auch berechtigt zu sein, einen Anspruch auf Unterlassen geltend machen zu können (§ 9 BuchPrG so als erste Anlaufstelle, die auf Anhieb einfällt). Wer weiß. Kennt sich doch kein Mensch mit diesen Nebengebieten aus.

  • Frank Festa


    Alles gut... Wie die Mehrheit hier schon zum Ausdruck bringt : exzellente Literatur ... Nun eben nicht mehr zum V0rt31L5pr315 sondern zu Subskrptions-Konditionen ...


    Die paar Cent mehr gönn ich euch gern... Da hat der Abmahn Troll ja Mehreinnahmen für euch generiert, statt Kohle zu unrecht abzuschöpfen.

  • Für mich stellt sich die Frage warum ein wildfremder Anwalt auf die Idee

    kommt mit einer Abmahnung bezüglich des Buchpreisbindungesetzes zu

    drohen. Da steckt doch mit Sicherheit ein Konkurrenzverlag dahinter!!!!

    Frank hast du schon mal über das Thema Treuepunkte nachgedacht.

    z.B. Ein Punkt ein Euro, verechnungfähig mit einer der nächsten Bestellungen.

    Das muss gar nichts mit einem anderen Verlag zu tun haben. Es gibt schon seit Jahren Anwälte, die sich auf solche Abmahnungen spezialisiert haben. Ich verstehe nicht ganz, wie man damit genau Geld verdienen kann, aber es scheint sich für diese Gestalten zu lohnen.

  • So seh ich das aus.


    Das Verlagsprogramm von Festa ist mE ziemlich konkurrenzlos gestrickt, zumindest fällt mir kein (deutscher) Verlag ein, der ein ähnliches Spektrum Horror, Extremhorror, Action, Gruselklassiker, hochpreisigen Sammlerausgaben und anspruchsvoller Literatur bietet.


    Und diese daraus resultierenden recht geringfügigen Änderungen verscheuchen mich nicht.

  • Erscheinen die Bücher dann überhaupt noch in der Vorschau auf der Homepage? Oder erst wenn sie erschienen sind, weil es ja bei den paar Reihen ja keine Vorbestellung mehr geben wird.

    • Offizieller Beitrag

    Erscheinen die Bücher dann überhaupt noch in der Vorschau auf der Homepage? Oder erst wenn sie erschienen sind, weil es ja bei den paar Reihen ja keine Vorbestellung mehr geben wird.

    Wir müssen mal schauen, wie wir das genau machen. Aber in der Vorschau werden sie zu sehen sein - eventuell aber noch ohne Bestellmöglichkeit. Oder erst nach Erscheinen. Wir müssen das noch mit unserem Anwalt klären. Ich liebe solchen Stuss! ;)

  • Wir müssen mal schauen, wie wir das genau machen. Aber in der Vorschau werden sie zu sehen sein - eventuell aber noch ohne Bestellmöglichkeit. Oder erst nach Erscheinen. Wir müssen das noch mit unserem Anwalt klären. Ich liebe solchen Stuss! ;)

    Das glaub ich dir. 😁

  • Das muss gar nichts mit einem anderen Verlag zu tun haben. Es gibt schon seit Jahren Anwälte, die sich auf solche Abmahnungen spezialisiert haben. Ich verstehe nicht ganz, wie man damit genau Geld verdienen kann, aber es scheint sich für diese Gestalten zu lohnen.

    Wird berechtigt abgemahnt, können die angefallenen Kosten vom Abgemahnten geltend gemacht werden. Welche Kosten anfallen, hängt vom Gegenstandswert ab, der in dem Fall mit dem wirtschaftlichen Interesse des Abmahners übereinstimmt. Anlage 2 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gibt eine schöne Übersicht über einfache Gebühren bei einem Gegenstandswert bis 500.000,- €. Beträgt das wirtschaftliche Interesse etwa 10.000,- €, beträgt die einfache Gebühr 558,- €. Das Vorgehen einer Abmahnung wird in der Regel mit 1,3 Gebühren festgesetzt. Fällt unter Nr. 2300 der Anlage 1 zum RVG (0,5 - 2 Gebühren).


    Das zu Frage, wie man damit Geld verdienen kann. Das wirtschaftliche Interesse kann dabei nicht beliebig festgelegt werden (etwa 10.000.000,- €) - bzw. es kann schon -, die Angemessenheit der Höhe ist jedoch überprüfbar. Je nach Arbeitsaufwand im Verhältnis zum wirtschaftlichen Interesse rechnet sich das mal mehr oder weniger.