Sagt mal, kennt sich wer von euch mit Einladungen vom Jobcenter aus?
Ich hab den Scheiß mal gelernt - aber zum Glück arbeite ich seit 2006 nicht mehr in dem Bereich, da hat sich viel geändert, aber ein bisschen was weiß ich noch.
Sobald die keine Rechtsfolgebelehrung dranhängen haben, ist erscheinen keine Pflicht, oder seh ich das falsch?
Da wäre ich vorsichtig, es kommt auf die Veranstaltung an und auf die Eingliederungsvereinbarung, sinngemäß wird da drinstehen, das Du die Pflicht hast aktiv daran mitzuwirken, Dich wieder in Arbeit zu bringen - nun könnte man ein Nichterscheinen als verstoß gegen die Mitwirkungspflicht werten.
Ich müsste wissen um was es für Veranstaltungen sind - und wenn die Dich dazu einladen und die Fahrt Geld kostet, sollten sie Dir auf jeden Fall Deine Fahrtkosten erstatten - hier ist es allerdings besser, den Sachbearbeiter vorher noch mal zu fragen - und wenn sie keine Fahrtkosten übernehmen, lass Dir das schriftlich bestätigen - weil 15 Euro pro Fahrt ist für einen ALG2 Empfänger (meiner Meinung nach) nicht zumutbar.
Aber wie gesagt, ich bin fast zehn Jahre raus aus dem öffentlichen Dienst.