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Vielleicht sollte sowieso mal über das antiquierte Buchpreisbindungsgesetz nachgedacht
werden. Es soll ja eigentlich zum Schutz des Kulturgutes dienen. [...]
Wurde doch. In Gesetzesform gegossen irgendwann um 2016 mit der Aufnahme von eBooks in den Anwendungsbereich. Und zumindest 2018 hat man sich noch parteiübergreifend - selbst die AfD, mit zugegebenermaßen ganz amüsanter Formulierung - im Kulturausschuss für eine Beibehaltung ausgesprochen. Ich glaube kaum, dass sich in den letzten Jahren etwas an diesen Geistesübungen geändert hat. Zugegebenermaßen sprach sich die Monopolkommission dagegen aus. Wobei die sich um eine abschließende Aussage zum wirtschaftlichen Nutzen (etwas) gedrückt haben.
Aus wettbewerbsökonomischer Perspektive ist nicht auszuschließen, dass die Buchpreisbindung wirtschaftliche Wirkungen hat, die dem politischen Interesse am Schutz des Kulturguts Buch verglichen mit einer Situation ohne Preisbindung zugute kommen können
Aber so ist das mit solchen Dingen wohl. Schwer einzuschätzen. Ob der EuGH sich dazu gegebenenfalls noch äußert, wer weiß das schon. Zum Anlass von Zweifeln in den Nrn. 336 ff. und irgendwo weiter vorne sicher auch. In der Einleitung zum Beispiel. Aber wer liest das alles schon.
Auftrag vorerst erfüllt. Nur das Ergebnis gefällt wahrscheinlich nicht.